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   LAG Niedersachsen, 18.10.1994 - 11 TaBV 90/94   

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https://dejure.org/1994,3430
LAG Niedersachsen, 18.10.1994 - 11 TaBV 90/94 (https://dejure.org/1994,3430)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.10.1994 - 11 TaBV 90/94 (https://dejure.org/1994,3430)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Oktober 1994 - 11 TaBV 90/94 (https://dejure.org/1994,3430)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 95 BetrVG; § 1 Abs. 3 KSchG; § 80 ArbGG
    Antragsbindung; Bestimmung des Streitgegenstandes; Rechtmäßigkeit einer befristeten Untersagung zum Ausspruch von Kündigungen; Umfang der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats; Bildung einer Einigungsstelle über einen Interessenausgleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsbindung; Bestimmung des Streitgegenstandes; Rechtmäßigkeit einer befristeten Untersagung zum Ausspruch von Kündigungen; Umfang der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats; Bildung einer Einigungsstelle über einen Interessenausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 80; BetrVG § 95; KSchG § 1 Abs. 3
    Kündigungsschutzverfahren: Auswahlrichtlinien

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 95; KSchG § 1 Abs. 3
    Aufstellung eines Punkteschemas zur Auswahl betriebsbedingt zu kündigender Arbeitnehmer - Keine Auswahlrichtlinie i.S. von § 95 BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1995, 2375
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.10.1994 - 11 TaBV 90/94
    Unterstellt, diese Auffassung wäre richtig, dann hätte der Betriebsrat möglicherweise das Recht, im Rahmen von § 23 Abs. 3 BetrVG oder möglicherweise auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Pressemitteilung des BAG Nr. 25 aus 1994 über den Beschluß vom 03. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - der noch nicht veröffentlicht ist), dem Arbeitgeber die Verwendung solcher einseitig aufgestellten Auswahlrichtlinien zu untersagen.
  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.10.1994 - 11 TaBV 90/94
    Auch die Bildung von Qualifikationsstufen und die Ermittlung der Anzahl der schutzwürdigsten Arbeitnehmer in den stillzulegenden Abteilungen und die Prüfung, welche Arbeitnehmer auszutauschen sind, stellt die normale Sozialauswahl im Rahmen betriebsbedingter Entlassungen dar (BAG Urteil vom 25. April 1985 in AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 69, Soziale Auswahl).
  • LAG Hessen, 21.09.1982 - 4 TaBVGa 94/82

    Betriebsrat: einstweiliger Rechtsschutz bis zum Abschluss oder zum Scheitern von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.10.1994 - 11 TaBV 90/94
    Dem folgt das Landesarbeitsgericht Frankfurt mit Beschlüssen vom 21. September 1982 (DB 1983, 613) und vom 30. August 1984 (DG 1985, 178), das den Standpunkt vertritt, daß das Recht des Betriebsrats auf Unterrichtung und Beratung dem gerichtlichen Rechtsschutz zugänglich ist, unabhängig davon, daß dem Betriebsrat für den Interessenausgleich kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zuerkannt wird.
  • LAG Baden-Württemberg, 28.08.1985 - 2 TaBV 8/85
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.10.1994 - 11 TaBV 90/94
    Demgegenüber vertreten das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluß vom 28. August 1985 in DB 1986, 805 f.), das LAG Schleswig-Holstein (Beschluß vom 13. Januar 1992 in LAGE § 111 Nr. 1) und das LAG Niedersachsen (Beschluß vom 30. April 1992 - 4 TaBV 32/92 - nicht veröffentlicht) die Auffassung, daß dem Betriebsrat ein Recht, vor Abschluß oder Scheitern eines Interessenausgleiches Kündigungen zu verbieten, nicht zusteht, weil der Betriebsrat nicht aufgrund eines erzwingbaren Mitbestimmungsrechts einen Anspruch auf eine Regelung hat.
  • BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04

    Sozialauswahl und Auswahlrichtlinie

    Auch konnte sich die Arbeitgeberin für ihren Rechtsstandpunkt immerhin auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. Oktober 1994 (- 11 TaBV 90/94 - DB 1995, 2375) berufen.
  • LAG Niedersachsen, 05.03.2004 - 16 TaBV 45/03

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bezüglich der Verwendung eines

    Aus dieser Definition des Bundesarbeitsgerichtes ist nicht eindeutig ersichtlich, inwieweit Auswahlrichtlinien nur dann gegeben sind, wenn sie nicht nur für einen betrieblichen Anlass, sondern für alle zukünftigen Fälle gelten sollen (so Beschl. des LAG Nds. v. 18.10.1994, Az. 11 TaBV 90/94 in LAGE § 95 Nr. 15).
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